Stadt gegen buntes Haus
Eine bunte Fassade sorgt für bundesweiten Wirbel. Die Stadt Regensburg reagiert ausführlich auf eine Stellungnahme des AK Kultur.
Vier Mitglieder des Arbeitskreises Kultur Regensburger Bürger e.V. stellen in einer Presseerklärung ihre Sicht der Dinge dar. Dieses Recht kann und will dem Arbeitskreis niemand verwehren, zumal über Kunst trefflich gestritten werden kann, vielleicht sogar soll. Kunst ist sicherlich nicht eindimensional, auch stellt sich vorliegend nicht die Frage: Wann ist ein Werk Kunst oder gar: Wie viel Kunst braucht eine Stadt?
Die Frage allerdings, ob Kunst nicht auch im Zusammenhang mit der jeweiligen (örtlichen) Situation gesehen werden sollte, trifft schon eher den Kern der Sache. Soll ein Kunstwerk auf den Ort reagieren, sollte es interagieren oder sogar dominieren? Die Stadt plädiert im vorliegenden Fall für eine gesamtheitliche Betrachtungsweise. Diese Sicht ist in den Stellungnahmen des Arbeitskreises Kultur leider nur in Ansätzen zu erkennen. Bei aller Emotionalität, die eine schrill-bunte Fassadengestaltung hervorruft, sollte gerade der Arbeitskreis Kultur auf Streitkultur größten Wert legen, die sich dadurch auszeichnet, die Sache zu sehen und nicht ins Persönliche abzugleiten.
Im Mittelpunkt städtischer Überlegungen steht die Frage, wie Qualität in Architektur und Städtebau gehalten, wenn möglich sogar gehoben werden kann. Gemeinsame Anstrengungen von Architekten, Bauherrn und Verwaltung haben gerade im vergangenen Jahrzehnt den Standort Regensburg als Modellstadt im positiven Sinn bundesweit bekannt gemacht. Gerade der Gestaltungsbeirat hat diesen Ruf maßgeblich geprägt. Umso bemerkenswerter ist, dass ein Mitglied des Arbeitskreises Kultur im Zusammenhang mit dem nunmehr heiß diskutierten Kunstwerk an der Drehergasse gerade eben dieses positive Wirken des Gestaltungsbeirates in Frage stellt. Kann es Zweifel geben, dass das Streben nach mehr Qualität in Architektur und Städtebau ein weicher Standortfaktor unserer Stadt sein sollte? Sollte sich die Stadt wirklich zufrieden geben mit einer „vielleicht nicht ganz geglückten Farb-Gestaltung“ wie Klaus Caspers formuliert? Ihm ist sicherlich beizupflichten, dass in früheren Zeiten manches genehmigt und gebaut worden ist, was jedenfalls aus heutiger Sicht nicht mehr unseren ungeteilten Beifall findet. Aber resultiert gerade aus dieser Einsicht nicht der Wunsch, wenn nicht gar die Notwendigkeit nach Qualität, die über eine „vielleicht nicht ganz geglückte Farb-Gestaltung“ hinausgeht?
Gerade die Frankenstraße wurde mit Unterstützung des Gestaltungsbeirates in den letzten Jahren deutlich aufgewertet. Zum Beispiel hat der KFC eine für diese Filiale einzigartige Gestaltung erhalten. Der daran anschließende Baumarkt wird ein Gebäude, das speziell für diesen Ort entworfen wurde und eben gerade nicht die Standardlösung, wie man sie landauf landab finden kann. Diese Lösungen wurden gemeinsam mit Bauherrn, Stadt und Gestaltungsbeirat entwickelt und genau diese Lösungen heben die Stadt langfristig positiv von anderen Städten ab, da sie eine Eigenheit und Unverwechselbarkeit zeigen.
Neben der Diskussion über Kunst oder nicht Kunst am Bau wurde der Aspekt der Werbung bislang völlig außer Acht gelassen. Mit dem bunten Haus wird ein komplettes Anwesen letztlich als Werbeanlage verwendet. Würden andere Betriebe ähnliches für sich beanspruchen, wäre die Stadt über kurz oder lang ein Werbeeldorado, in dem ein solches Haus nicht mehr auffällt. Bereits aus der Verpflichtung der Stadt zur Gleichbehandlung aller Werbetreibenden ist ein solches Vorgehen nicht tolerabel. Genauso werden alle Hauseigentümer, die um eine Aufwertung des Stadtbildes bemüht sind und daher die Gestaltung ihrer Fassaden gemeinsam mit der Stadt abstimmen, Lügen gestraft.
Die Stellungnahmen von Prof. Brekle und Dr. Säckl lassen sich zunächst unter anderem von einem in einer überörtlichen Tageszeitung abgedruckten und nur auszugsweise zitierten Schreiben eines städtischen Mitarbeiters leiten.
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anachronistisch zu nennen, da sich beim „gebildeten Durchschnittsbetrachter“ seither einiges geändert habe, verkennt, dass diese Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts bis zum heutigen Tag in zahlreichen Fällen bis in die jüngste Zeit hinein bestätigt worden ist. Ein Anachronismus liegt nicht bereits dann vor, wenn an einer zutreffenden Überzeugung festgehalten wird.
Gerade in diesen Tagen wird häufig die Parallele zu Werken von Friedensreich Hundertwasser gezogen. Auch dieser Künstler steht bekanntlich nicht außerhalb jeder Diskussion. Der entscheidende Unterschied zum bunten Haus an der Drehergasse besteht allerdings bei Hundertwasser darin, dass er ein Objekt einer Gesamtbetrachtung unterzieht, dass er Bauvorhaben und künstlerische Gestaltung zu einer Einheit verschmelzen lässt. Im vorliegenden Fall ist dies gerade nicht so: Undifferenziert und ohne auf Gestaltungs- oder Gliederungselemente eines Hauses einzugehen, erfolgt eine flächige Farbverteilung, die jeden Bezug zum Gebäude selbst vermissen lässt.
Im Übrigen lässt die Gestaltung des Hauses an der Frankenstraße auch den Bezug zur gebauten Umwelt vermissen. Und darin liegt gerade auch ein wesentlicher Unterschied zu der vom Künstler Carsten Kruse in einer anderen Stadt bemalten Straßenbahn, die alle Augenblicke ihren Standort wechselt. Das Straßen- und Ortsbild sollte geprägt sein von einem (hoffentlich) stimmigen und harmonischen Nachbarschaftsverhältnis im Sinne eines Mosaiks. Vorliegend aber tritt ein relativ nichtssagender Geschosswohnungsbau unangemessen gegenüber der gebauten Umgebung auf und maßt sich eine Sonderstellung an, ohne dass es dafür eine logische und innere Rechtfertigung gäbe. Sollte sich die Stadt unter diesen Voraussetzungen damit zufrieden geben, dass ihre gebaute Umgebung aus Individualisten mit einer „vielleicht nicht ganz geglückten Farb-Gestaltung“ besteht oder hat Regensburg nicht vielleicht doch einen höheren Anspruch?
Auch ist nicht auszuschließen, dass diese Farbgestaltung auch an anderen Orten im Stadtgebiet – ebenfalls wieder unmotiviert- zum Bezugsfall wird. Wollte man im vorliegenden Fall die Bemalung akzeptieren, so hätte dies aus Gleichbehandlungsgründen zur Folge, dass auch an anderen Stellen des Stadtgebietes ein unter Umständen noch kräftiger Fassadenanstrich geduldet werden müsste. Wann wäre dann die Notwendigkeit des Einschreitens gegeben? Wollte man den Kunstbegriff zum alleinigen Maßstab für die Zulässigkeit eines derartigen Vorhabens machen, so käme die Stadt sehr schnell in die Situation, in jedem Einzellfall Kunst bewerten zu müssen oder gar die Frage, ob überhaupt Kunst vorliegt. Was als Ergebnis wohl selbst der Arbeitskreis Kultur nicht im Auge haben kann.
Soweit die Stellungnahme des Arbeitskreises Kultur sich schließlich mit den denkmalpflegerischer Gesichtspunkten auseinandersetzt, bietet dieses Argument sicherlich reichlich Diskussionsstoff für eine sachliche Auseinandersetzung zwischen Fachleuten.
(Quelle: Stadt Regensburg)
29.05.09 - online redaktion
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